Sehen Sie sich auch gerne meine youtube-Videos an: https://www.youtube.com/@ptepadagogisch-therapeutis1477
Therapiestunden werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse anderen Einrichtungen übernommen.
Sie sollten diese Möglichkeiten zunächst immer prüfen.
Werden die Kosten nicht übernommen, sind Sie Selbstzahler.
Meistens sind weitere Gutachten von Fachärzten notwendig, hierzu gebe ich Ihnen Tips, wie Sie zeitnah und schneller Termine erhalten können.
Die Stunden für die Nachhilfe und die Bildungsangebote entsprechen den marktüblichen Preisen, variieren jedoch je nach Fach/Aufwand. Am besten teilen Sie mir Ihren Nachhilfe-/Bildungswunsch und ich sende Ihnen umgehend ein individuelles Angebot zu.
Die Termine der Stunden können zu Beginn individuell entweder über Email (felkel@web.de) oder Whatsapp (+4915730711831) und danach mit dem Buchungstool mit mir vereinbart werden.
Der Unterricht wird über "Zoom" durchgeführt.
Besuchen Sie dazu die Seite:
https://zoom.us/
und installieren die kostenlose Software auf Ihrem Rechner.
Ich empfehle, den Unterricht an einem PC oder Laptop durchzuführen.
Sie erhalten von mir vor der Stunde zeitgerecht einen Link für die jeweiligen Stunden.
1. gesetzliche Krankenkassen
Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Therapie übernimmt.
Wenn ja, klären Sie bitte zwei Punkte ab:
- welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein (Diagnosen, Befunde von weiteren
Fachärzten, Testberichte)
- kann die Abrechnung durch mich an direkt an die Kranken- kasse erfolgen (das wäre
für Sie eine Arbeitserleichterung)
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür ist wiederum ein Antrag notwendig.
Wichtig: Sollte die Krankenkasse die Therapie nicht übernehmen, übernimmt sie in jedem Fall die Diagnosekosten, also die Kosten für die Tests!
Die Krankenkasse kann einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Eine solche Klage ist kostenfrei.
2. Jugendamt
Beantragung der Kostenübernahme nach Eingliederungshilfe gem § 35a SGB VIII
3. Sozialamt
Bundessozialhilfegesetz
4. private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.
Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich ein. Andere lehnen es ab, überhaupt psychische Erkrankungen zu versichern, wenn die Versicherte* in den fünf Jahren vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt war.
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind (siehe „Was ist eine ‚Richtlinienpsychotherapie‘?“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
5. Beihilfe Beamten/innen
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen auch für Ihre Angehörigen. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.
6. Bundespolizisten/innen und Soldaten/innen der Bundeswehr
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium jeweils einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Danach können sich Bundes-Polizist*innen und Soldat*innen grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen, dies gilt meist auch für Angehörige, hier bitte nachfragen!
7. Selbstzahler
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie eine Privatversicherte* behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten werden wir im Einzelnen sprechen und eine gemeinsame
Honorarvereinbarung treffen.
Wichtig:
Fragen Sie nach den notwendigen Befunden, Diagnosen und Tests!
Termine bei Fachärzten
In vielen Fällen und ggf. auch zur Kostenübernahme sind Termine bei Fachärzten
zu vereinbaren, um ergänzende Diagnosen und Behandlungen zu erhalten.
Kümmern Sie sich so schnell wie möglich um die Termine, damit die Therapie
fachübergreifend früh begonnen werden kann und die Kostenübernahme so früh wie
möglich sichergestellt ist.
Sollte es Hinweise auf eine zeitliche Verschleppung dieser Terminabsprachen
von Ihrer Seite aus geben behalte ich mir vor die Therapie abzulehnen.
Tips für einen vorzeitigen Facharzttermin:
1. Rufnummer 116117
Dies ist keine Notfalltelefonnummer, sondern sie dient ausschliesslich der schnellen
Vergabe von Facharztterminen in Ihrer Region.
2. Für Österreich, Schweiz oder falls Sie mit der o.a. Nummer keinen zufriedenstellenden
Erfolg haben
- Wenden Sie sich an Ihren Haus- oder Kinderarzt, der hat meistens einen
„direkten Kanal“ zu anderen Ärzten
- Geben Sie sich nicht mit einem ersten Termin zufrieden sondern kontaktieren
Sie alle betreffenden Fachärzte in der Region, Termine können von Ihrer Seite
aus immer abgesagt werden.
- Wenn Sie nicht weiterkommen informieren Sie mich, ich werde versuchen für Sie einen
vorgezogenen Termin zu vereinbaren.
Nachhilfe:
Die Kosten entsprechen den üblichen Tarifen.
Bei dem Nachhilfeunterricht können Sie sich bei den Sozial- und Jugendämtern erkundigen, inwiefern zum Beispiel durch das Programm "Bildung- und Teilhabe"
die Kosten von diesen Stellen übernommen werden können.
Weiterbildungen:
Die Kosten entsprechen den üblichen Tarifen.
Bitte lassen Sie sich von mir ein Ihren Bedürfnissen entsprechendes Angebot zusenden.
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